Regelungen zum Schulbesuch bei Covid-19 Verdachtsfällen und nachgewiesenen Erkrankungen

Für die Wiederaufnahme des Unterrichts Ihrer Kinder bitten wir Sie folgende Hinweise des MSB NRW zu berücksichtigen:

” – Bei Krankheitszeichen (wie z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) sollte die betroffene Person unbedingt zu Hause bleiben.
 – Bei Auftreten von Symptomen (auch milden) sind die Eltern auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Abklärung hinzuweisen. Quarantäne und Isolierung, auch von Kontaktpersonen, sind gemäß aktuellen Empfehlungen und in enger Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden umgehend und konsequent umzusetzen (vgl. Ko-taktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavi-rus SARS-CoV-2 des RKI).”